Allgemeine Informationen zu Lehre & Ausbildung
Lizenzerhalt
Turnierleiter‐, Wertungsrichter‐ und Trainerlizenzen im DTV müssen wie folgt erhalten werden:
- Lizenzen können nur in ihrem "Fach" erhalten werden.
Beispiel:
- Eine Lizenz Standard kann nur durch einen Erhaltslehrgang Standard werden.
- Eine Lizenz Latein kann nur durch einen Erhaltslehrgang Latein erhalten werden.
- Entsprechend sind alle anderen Lizenzen zu erhalten.
- Der Lizenzzeitraum beginnt immer mit einem Jahr mit gerader Jahreszahl.
Beispiel:- Erhaltslehrgang 2016/17 erhält die Lizenzen für die Jahre 2018/19
Was passiert, wenn die für eine Lizenz erforderlichen Fortbildungsmaßnahmen nicht besucht werden?
Wenn die erforderlichen Fortbildungsmaßnahmen (Lerneinheiten = LE) nicht besucht werden, ruht die Lizenz und darf nicht genutzt werden.
Welche Möglichkeiten bestehen, die Lizenz wieder zu erwerben/aktivieren?
- Werden im ersten Jahr des folgenden Zeitraumes die nicht erfüllten LE nachgewiesen, kann die Lizenz ab dem Beginn des folgenden Jahres wieder genutzt werden.
Für den neuen Zeitraum müssen dann aber die erforderlichen LE zusätzlich in voller Höhe nachgewiesen werden.
- Ist eine Lizenz länger als zwei Jahre ungültig, müssen zusätzlich zu den vorgeschriebenen LE für die Anerkennung des folgenden Lizenzzeitraumes Fortbildungsveranstaltungen mit mit mindestens 15 LE nachgewiesen werden.
- Ist eine Lizenz länger als vier Jahre ungültig, müssen zusätzlich zu den vorgeschriebenen LE für die Anerkennung des folgenden Lizenzzeitraumes Fortbildungsveranstaltungen mit mindestens 30 LE nachgewiesen werden.
- Wird die Gültigkeitsdauer um mehr als sechs Jahre überschritten, muss die gesamte Ausbildung wiederholt werden.
- Diese Bestimmungen gelten für Lizenzen aller Lizenzstufen.
Besonderheit für Turnierleiter:
- Benötigt ein TL‐Lizenzinhaber seine Lizenz sofort wieder, kann alternativ eine TL‐Neuausbildung mit Prüfung absolviert werden. Bei Bestehen der Prüfung wird sofort eine neue TL‐Lizenz ausgestellt, bei Nichtbestehen der Prüfung verfällt aber auch die alte TL‐Lizenz.
- Diese Möglichkeit gilt nur für Turnierleiter‐Lizenzen.
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