Allgemeine Informationen zum Leistungssport
Ab 2026 gelten im TRP folgende Aufstiegsregelungen bei Landesmeisterschaften für Solisten und Paare:
Für alle Altersgruppen und Klassen:
- Es können die Solisten/ Paare der Endrunde auf den Plätzen 1 – 3 aufsteigen, jedoch nur, wenn mindestens die Hälfte der geforderten Aufstiegsplatzierungen und Aufstiegspunkte für die nächsthöhere Leistungsklasse erbracht sind.
- Verzichtet eines dieser Paare auf den Aufstieg kann kein Paar nachrücken.
- Über Ausnahmefälle entscheidet die TRP-Sportwartin.
- Bei kombinierten Turnieren ist der im Turnierergebnis eingetragene Platz der eigenen Startgruppe oder -klasse maßgebend.
- Bei LM mit LTV-fremden Paaren werden nur die TRP-Paare zur Wertung herangezogen.
- Ausnahme bei den Masters IV (D–C–B– und A-Klasse): Die Paare der Endrunde auf den Plätzen 1 – 3 können aufsteigen.
Landesmeisterschaften, die mangels Beteiligungen ausfallen, werden nicht nachgeholt.
Paare, die sich für eine weiterführende Meisterschaft qualifizieren müssen, können auf Antrag beim TRP-Präsidium in einem anderen Landesverband die Qualifikation tanzen.
Stand: 26.11.2016
Antrag auf Genehmigung
Anträge für Auslandsstart von Paaren oder Wertungsrichtertätigkeit im Ausland sind in einfacher Ausfertigung mit dem Formblatt
Antrag auf Genehmigung für
a) Start im Ausland
b) Wertungsrichtertätigkeit im Ausland
Download: https://www.tanzsport.de/de/service/downloads-und-formulare/formulare
an den TRP-Sportwart zur Genehmigung/Kenntnisnahme zu richten.
Der TRP-Sportwart leitet die Unterlagen dann zum DTV weiter.
Bitte die Anmeldefrist von 21 Tagen vor dem Start- bzw. Einsatztermin beachten.
Anmeldepflichtig sind grundsätzlich alle WDSF-Turniere, sowie Turniere, die nicht im Tanzspiegel ausgeschrieben sind und alle Turniere , die nicht in das Abkommen "Kleiner Grenzverkehr" fallen.
Eine Rückmeldung des DTV erfolgt nur im Falle einer Nichtgenehmigung.
(Ausnahme: Start bei den WM der Senioren, bei denen nicht der DTV nominiert, sondern die Paare selbst melden)
WR-Tätigkeit im Ausland muss immer angemeldet werden.
Kleiner Grenzverkehr
Für Turniere im "Kleinen Grenzverkehr" (siehe TSO) ist keine Auslandsstartgenehmigung erforderlich.
Alle an Deutschland angrenzenden Länder (mit Ausnahme von Frankreich und Polen) fallen unter das Abkommen "Kleiner Grenzverkehr".
Turniere des kleinen Grenzverkehrs sind in der Regel im Tanzspiegel ausgeschrieben (bitte Unterschied zu WDSF-Turnieren beachten).
Erworbene Punkte und Platzierungen im kleinen Grenzverkehr sind vom Vereinssportwart der DTV-Geschäftsstelle zu melden (Eintrag in die ESV).
Aufstieg
Die DTV-Geschäftsstelle ist über den Aufstieg zu informieren.
Für Anhang 8 TSO
- Ein Turnier gilt als genehmigt, wenn vom DTV dem Antrag auf Turniergenehmigung innerhalb von 6 Wochen nicht widersprochen wird.
- Ein Antrag auf Turniergenehmigung muss bei der DTV Geschäftsstelle spätestens 3 Monate vor Beginn des Monats, in welchem das Turnier stattfinden soll, eingegangen sein.
- Eine Turniergenehmigung des DTV bedarf der Zustimmung des für den Verein zuständigen LTV.
- Eine Turniergenehmigung des DTV für ein Turnier in einem fremden LTV bedarf der Zustimmung des für den Verein zuständigen LTV sowie des LTV, in dessen Bundesland das Turnier stattfinden soll.
- Ein Antrag auf Turniergenehmigung kann vom DTV Präsidium abgelehnt werden.
- Offene Turniere oder Einladungsturniere sind nicht genehmigungsfähig, wenn am gleichen Wochenende in der gleichen Turnierart, Startklasse, Altersgruppe und Doppelstartmöglichkeit ein WDSF Turnier (in Deutschland), eine Deutsche Meisterschaft, ein Deutschland Pokal, ein Deutschland Cup oder ein DTV Ranglistenturnier stattfindet.
- Bei gravierenden Verstößen gegen die TSO kann das DTV Präsidium zukünftige Anträge auf Turniergenehmigungen dieses Vereins oder anderer Vereine mit Personengleichheit im Vorstand ablehnen.
- Erfolgt die Übermittlung der Turnierergebnisse (upload) an die ESV nicht innerhalb der in der TSO festgelegten Frist, so wird die 20-fache Turnieranmeldegebühr, maximal € 5.000,- erhoben.
Turnierleiter
Der Lizenzerhalt erfolgt automatisch, da mit einer Schulung (6 LE) alle erforderlichen LE abgedeckt werden.
Die Lehrgangsleitung einer Fortbildungsmaßnahme meldet die Teilnahme an den DTV.
Hinweis:
Lizenziert für das neue Jahr wird ein TL erst dann, wenn der Verein dies in der ESV entsprechend beantragt und kenntlich macht.
Wertungsrichter
Der Lizenzerhalt erfolgt dann automatisch, wenn mit einer Schulung alle erforderlichen LE abgedeckt werden (z.B. Bundeswertungsrichterschulungen, Topfschulungen. mehrtägige Veranstaltungen).
Die Lehrgangsleitung einer Fortbildungsmaßnahme meldet die Teilnahme an den DTV.
Bei WR, die ihre Fortbildung in Einzelmaßnahmen bzw. gegenseitiger Anerkennung mit Trainerschulungen erbringen, meldet der TRP nach Erbringung der erforderlichen LE den Erhalt an den DTV.
Hinweis:
Lizenziert für das neue Jahr wird ein WR erst dann, wenn der Verein dies in der ESV entsprechend beantragt und kenntlich macht.
| Lizenzart | Lernbereich 1-3 (überfachlich) | Lernbereich 4 (fachlich) |
|---|---|---|
| Turnierleiter / Beisitzer | 0 | 6 |
| Wertungsrichter C / A / S | 2 | 10 |
| Wertungsrichter S (Topf) | Bundeswertungsrichterschulung (Topf) | Bundeswertungsrichterschulung (Topf) |
| Wertungsrichter F | Formationswertungsrichterschulung | ormationswertungsrichterschulung |
Bei kombinierten Kaderschulungen/Trainer-Lizenzerhaltmaßnahmen gilt folgende Regelung: Nominierte Kaderpaare und Gastpaare der Kaderschulung, die gleichzeitig den Lizenzerhalt für ihre Trainerlizenz erlangen möchten, sind von der Lizenzerhalt-Gebühr befreit.
Stand: 26.11.2016